Mitgliedermail 7 / 2021
Swiss schafft Fakten: unnötig – unvorsichtig – missbräuchlich (?)
Geschätzte KollegInnen
Selbst im Aufschwung macht die Swiss Schwierigkeiten. Während viele Betriebe abwarten und sich ruhig/»stand by» verhalten und verlängerte Kurzarbeitsentschädigungen und erste Früchte der Erholung nutzen, scheint der neue Swiss-CEO bereits die Nerven zu verlieren: 500 Mitarbeitende sollen geschasst werden.
Die Milliardengarantie der Schweizer Eidgenossenschaft scheint vergessen, die mehrfache Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung wird anscheinend als irrelevant eingestuft, die Opfer der Mitarbeitenden mit Krisen-GAV und weiteren freiwilligen Massnahmen werden in keiner Weise gewürdigt, die Bedeutung des Impf-Fortschrittes und der «digitalen Nachweise» wird verkannt und der bereits eingetretene Buchungsanstieg nicht erkennbar berücksichtigt.
Nicht zu vergessen sind die Lohnopfer vieler Mitarbeiter/innen wegen Kurzarbeit und die grosszügigen Boni-Ausschüttungen an Kadermitarbeitende zu Beginn der Krise.
Konsultationsverfahren ist mangelhaft
Dass die Swiss eine Anpassung der Konsultationsfrist verweigerte (vgl. unsere Stellungnahme vom 27. Mai 2021) spricht Bände über die Aufrichtigkeit der Swiss i.S. Konsultationsverfahren. Am 31. Mai 2021 liess uns die Swiss wissen, dass unsere eingebrachten Ideen geprüft würden, «insbesondere zur Sistierung der Restrukturierungsmassnahmen während der fortgeführten Kurzarbeit, Planung allfälliger Massnahmen nach Ende einer ‘zweiten Phase’ der Kurzarbeit sowie Fortführung und Verbesserung der bisherigen freiwilligen Massnahmen».
Doch in deren Prüfungsergebnisse wurden wir in keiner Art und Weise vor dem Abbauentscheid eingeweiht, geschweige denn angehört.
Rechtliche Schritte notwendig
Bereits im Membermail 6/2021 legten wir dar, dass wenn die Swiss auf ihrem Irrweg verharren sollte, wir für weitere Schritte vorbereitet sind.
Wir erachten die aktuell ausgesprochenen Kündigungen wegen Verletzung des Konsultationsverfahrens als missbräuchlich.
Wie im GATA-Vorstand und GATA-Soundingboard abgesprochen, führen wir für unsere Mitglieder nun den Kampf gegen diese «Kündigungen».
Konkret heisst dies: SEV-GATA Mitglieder beziehen das Rechtsschutzgesuch per Download, füllen dieses vollständig aus – bei der Angabe des Vorfalls «Massen-Entlassung Swiss International Air Lines AG» hinschreiben - und senden das Gesuch unterzeichnet mit Kopie der Kündigung, des Arbeitsvertrages (falls vorhanden) und der letzten (6) Lohnabrechnungen bis spätestens 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung an uns. Wir werden anschliessend fristgerecht Einsprache gegen die Kündigung einlegen und anschliessend die Klage einreichen. Im Falle eines Klageerfolges stehen bis zu zwei Monatslöhnen «Strafzahlungen» für die Klagenden in Aussicht.
Ein Engagement, das sich lohnt! Bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der Leistungen gemäss Sozialplan inkl. Outplacement-Unterstützung kann die Zukunft trotzdem gestaltet werden. Nebst der persönlichen (finanziellen) Genugtuung lockt auch die Chance dazu beizutragen, dass die Swiss nie mehr auf solche fragwürdige Weise derartig einschneidende Massnahmen durchziehen kann.
Im nächsten Membermail werden wir darlegen, wie wir unsere Mitglieder individuell beraten können – online oder «face to face», aber auch kollektiv in Online-Meetings.
Eine Mitgliedschaft bei SEV-GATA lohnt sich immer - jetzt erst recht (Beitrittserklärung)!
Mit engagierten Grüssen
Philipp Hadorn, Präsident
SEV-GATA, Deine Gewerkschaft der Luftfahrtindustrie!
Philipp Hadorn, Präsident GATA: SEV-Aviation
/ www.sev-gata.ch / www.sev-online.ch