Mitgliedermail "Swiss special" 2021

Geschätzte KollegInnen

Covid-19 hinterlässt im Luftverkehr Spuren unvorstellbaren Ausmasses, so auch bei der Swiss.

Ein aufwändiger Verhandlungsprozess mit der Swiss i.S. «Corona-Massnahmen» konnte nun abgeschlossen werden. Die Sparziele der Swiss wurden auf ein vertretbares Mass reduziert und in akzeptablen Rahmenbedingungen reguliert. Damit erbringt das Bodenpersonal den solidarischen «Tatbeweis» zur Sicherung der Unternehmung während der Krisenzeit.

Das sind die Fakten:

  • Die bei der Swiss angestrebten Kostensenkungen von 15 – 20 % sollen weitestgehend über Fluktuation und freiwillige Frühpensionierungen erfolgen.
     
  • Das zusätzliche Sparpaket enthält folgende Rahmenbedingungen:
    • Massnahmen wirken temporär, ab Ende der «Option Kurzarbeit» (aktuell ab 1. September 2021) bis 31. Dezember 2023
    • Der aktuell gültige GAV Bodenpersonal (also ohne temporäre Sparmassnahmen) wird auf dem «Vor-Corona-Niveau» um 3 Jahre verlängert (frühestens kündbar 3 Jahre nach Ende der temporären Massnahmen).
    • Nach Erholung aus der Krise* erfolgt für die von Sparmassnahmen Betroffenen eine a.o. «Corona-Prämie» von total «garantiert» CHF 2'500 in max. 3 Tranchen (*EBIT-Marge mind. 8 % und Rückzahlung der «Krisenkredite»)
    • Quartalsweises Reporting (FTE Reduktion durch Fluktuation, Pensionierungen und freiwillige Massnahmen, sowie Kreditnutzung und EBIT Marge)
       
    • Das Sparpaket beinhaltet:
      • Reduktion des 13. Monatssalärs um 1/3
      • Aussetzung der Performance Prämie
      • Reduktion Risikobeitrag Pensionskasse
      • Sozialplan:
        • Ab Alter 50 keine Veränderungen (inkl. unveränderter Leistungen bei Vorpensionierungen), ebenfalls Auszahlung pro Dienstjahr 1/3 Monatslohn (ML) wie bisher, aber
          • Reduktion Lebensalterprämie bis 40 Jahre auf ½ ML (bisher 1 ML); ab 40 auf 1 ML (bisher 2 ML), ab 45 auf 2 ML (bisher 3)
          • Deckelung der gesamten Austrittsentschädigung bis Alter 40 auf 4 ML (bisher 6 ML), ab 40 auf 6 ML (bisher 9 ML), ab 45 auf 8 ML (bisher 10 ML) – weiterhin keine Deckelung ab 50 J.
          • Verbessert wird die Voraussetzung der um 2 Monate verlängerten Kündigungsfrist, dass entweder das Alter 40 Jahre oder 10 Dienstjahre (bisher: und, also kumulativ) erreicht werden muss.

Das ist die Vorgehensweise:

Im Januar 2021 ist die Erstellung der Vereinbarung für die befristeten Massnahmen von GAV inkl. Sozialplan vorgesehen, im Februar 2021 die «Abstimmung» durch die Mitglieder.

Das ist unsere Würdigung:

Mit den vorgeschlagenen Massnahmen leistet das Bodenpersonal einen schmerzhaften, aber zumutbaren Beitrag zur Sicherung dieser Unternehmung, der Arbeitsbedingungen auf längere Zeit und zum Erhalt der Arbeitsplätze mit dem Ziel, auch Kündigungen zu verhindern.

Nach intensiven Zeiten wünsche ich nun Erholung und erlebbare Hoffnung von Weihnachten in den kommenden Tagen.

Herzliche Grüsse

Philipp Hadorn, Präsident

SEV-GATA, Deine Gewerkschaft der Luftfahrtindustrie!
Philipp Hadorn, Präsident GATA: SEV-Aviation
/ www.sev-gata.ch / www.sev-online.ch