Member Mail 8 / 2014

Swiss-GAV unter Dach
-Vorbemerkungen  
-Inhalt   
-Ratifizierung  

Geschätzte KollegInnen

In einem langwierigen und mühsamen Prozess konnte nun innerhalb der Verhandlungspartner eine Einigung für die Weiterführung eines GAV erzielt werden.

-        Vorbemerkung
Offensichtlich fehlt es der Swiss nicht nur im Umgang mit dem Bodenpersonal schwer, eine gleichberechtigte Sozialpartnerschaft zu führen. Auch die Auseinandersetzungen mit dem Kabinenpersonal und den Piloten zeigen dies auf. Gegenwärtig ist in der Lufthansa-Tochter eine patriarchale Verhaltensweise verbunden mit einem karriereorientierten Durchlaufcharakter von Managern feststellbar. 

Erschwerend kommt beim Bodenpersonal dazu, dass es der Unternehmung immer wieder gelingt, den Zusammenhalt zwischen den Gewerkschaften und Personalverbänden zu stören. Offensichtlich gibt es immer wieder einzelne Personen, die jede Gelegenheit nutzen selbst in Anwesenheit der Unternehmensvertretung ein Bashing gegenüber SEV-GATA loszutreten.

SEV-GATA bleibt sich treu und wird auch weiterhin – ohne sich irgendwelchen Druckversuchen je zu beugen – konsequent die Interessenvertretung der eigenen Mitglieder wahrnehmen. Bei SEV-GATA wird der Inhalt der Positionen durch die Mitglieder bestimmt und deren Bereitschaft, unter der Leitung des gewerkschaftlichen Profi-Apparates, die berechtigten Anliegen auch durchzusetzen. SEV-GATA steht dabei die volle Palette gewerkschaftlicher Instrumente und der starken Organisation SEV zur Verfügung.

Das Verhalten des gegenwärtigen Swiss-Managements irritiert aus mehreren Gründen:
1. Faktisch macht es den Anschein, dass die Swiss-Leitung mit den Vorgaben der Eignerin Lufthansa deren Auflagen bezüglich Kosten und Ertrag, Investition- und Sparprojekten einfach umsetzt.

2. Gegenwärtig scheint sich die Swiss gegenüber ihrer Eignerin gar als Musterschülerin deklarieren zu wollen, da einerseits Vorgaben angeblich aus Eigeninitiative übertroffen werden, auf Konzernebene m.E. aktiv bei der Kreierung der Sparprogramm mitgestaltet wird, was nicht zum Vorteil der Swiss zu sein erscheint und andererseits finanzielle Ergebnisse ausweist, welche konzern- und branchenintern rekordverdächtig sind.

3. Anhaltender Abbau bestehender Arbeitsplätze durch Auslagerungen, Automatisierung oder andere vergleichbare Massnahmen werden beinahe auf Reserve umgesetzt.

4.
Parallel dazu ist festzustellen, dass der Kreis der nicht GAV-unterstellten Mitarbeitenden wächst. Offensichtlich werden Mitarbeitende mit Aussicht auf gewinnbringende Ausschüttungen zur Unterzeichnung von Kaderverträgen verleitet, wobei sie sämtlichen kollektiven Schutz verlieren. Nicht selten stellen Kadermitglieder innert kurzer Zeit ernüchtert fest, dass sie dabei auch zahlreiche Vorteile des kollektiven Rechtes verlieren. SEV-GATA prüft, mit welchen Mitteln gegen diese schleichende Erosion des GAV-Geltungsbereiches vorgegangen werden kann.

4.
Während des Verhandlungsprozesses musste festgestellt werden, dass die Swiss-Verhandlungsdelegation unter der Leitung des Personalchefs offensichtlich ungenügend mandatiert war, was zu erschwerten Verhandlungsprozessen führte. 

-        Inhalt
Trotz schwierigem Umfeld gelang es, den durch die Swiss per Ende Juni 2014 gekündigten GAV ohne Unterbruch mit folgenden Anpassungen zu erneuern:
-       Die wöchentliche Arbeitszeit wird von 41 auf 42 Stunden erhöht.
-       Ferien: Der Anspruch für Mitarbeitende bis Alter 49 wird um einen Tag auf 25 Tage und für Mitarbeitende ab Alter 50 um einen Tag auf 30 Tage pro Kalenderjahr erhöht.
-       Ferien im Schichtsystem: Es wird eine paritätische Arbeitsgruppe gebildet, um die Ferienregelung im Schichtsystem mitarbeiterverträglich und produktivitätsverbessernd neu zu gestalten.
-       Das individuelle Basissalär (ohne jegliche Zulagen) wird rückwirkend per 1. Januar um 1% erhöht.
-       Per 1.1.2015 werden die Salärbänder im GAV neu definiert und an das neue Karrieremodell der SWISS angepasst. Die Minimum-/Maximumsaläre werden erhöht. Der Besitzstand ist in jedem Fall gewährleistet.
-       Ein variables Erfolgsbeteiligungsmodell, welches an vier Unternehmensziele gebunden ist, löst rückwirkend ab 1. Januar 2014 das bisherige Gewinnbeteiligungsmodell (GBM) ab. Dieses wird mit 1,5% der durchschnittlichen Salärsumme quantifiziert.
-       Rückwirkend zum 1. Januar 2014 stehen den Abteilungen der SWISS 0,75% der jährlichen Salärsumme für individuelle Leistungsprämien zur Verfügung. Diese werden jährlich im Herbst als Einmalzahlungen ausgerichtet.
-       Die Pikett-Entschädigungen für Bereitschaftsdienste von Montag bis Freitag werden auf CHF 50 und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen auf CHF 100 pro Tag erhöht.
-       Das ordentliche Pensionierungsalter ist neu am Ende des Kalendermonats, in dem das 64. Altersjahr vollendet wird. Die heutige Beitragsskala und der Beitragssplit in der beruflichen Vorsorge bleiben unverändert. Die Überbrückungsrente wird neu erst ab Alter 64 (nur bei Männern) ausgerichtet. Mitarbeitende, die das 63. Altersjahr bis Ende 2015 erreichen, besteht die Möglichkeit, auf Wunsch von den Bedingungen für den Altersrücktritt gemäss bisherigem GAV (Altersrücktritt 63 mit Übergangsrente) Gebrauch zu machen.
-       Neu besteht ein Kündigungsschutz für Mitarbeitende zwischen Alter 55 bis 58, dem frühesten möglichen Alter für eine vorzeitige Pensionierung. Davon ausgeschlossen bleiben Kündigungen aus disziplinarischen Gründen.
Darüber hinaus wird die Anwendbarkeit des Sozialplans bei Frühpensionierungen erweitert.

-      Ratifizierung
Die Einigung steht unter dem Vorhalt der Zustimmung der jeweils zuständigen Gremien von SWISS und den Verbänden. Der GAV wird mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren bis zum 30. Juni 2017 abgeschlossen und anschliessender Kündigungsfrist von 6 Monaten.

SEV-GATA wird über das Prozedere der Ratifizierung demnächst informieren und dabei auch die Diskussionen anlässlich der bevorstehenden Generalversammlung berücksichtigen. Zur Mitbestimmung bei SEV-GATA braucht es eine Mitgliedschaft. Beschäftigte der Swiss, welche am 1. Juni 2014 Mitglied bei SEV-GATA sind, werden zur GAV-Abstimmung eingeladen.

Noch nicht Mitglied? Jetzt sofort Mitglied bei SEV-GATA werden und mitbestimmen. Bei SEV-GATA bestimmen die Mitglieder ihre Arbeitsbedingungen! Alle Informationen zur Mitgliedschaft sind zu finden auf www.sev-gata.ch, die Beitrittserklärung steht  zum Download bereit unter http://www.sev-gata.ch/downloads/1370250615_Beitrittserklaerung_D.pdf

Kollegiale Grüsse
SEV-GATA, Deine Gewerkschaft der Luftfahrtindustrie!
Philipp Hadorn, Präsident GATA: SEV-Aviation
 / www.sev-gata.ch / www.sev-online.ch

Ein engagierter Kampf für faire Arbeitsbedingungen zahlt sich aus!